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ALLRIS - Auszug

09.10.2018 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änder...

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Bei der Gemeinde wurde ein Antrag auf Ausweisung einer Parkplatzfläche im Bereich des Feriendorfes Golsmaas. Die Problematik der Parkflächen ist der Gemeindevertretung bereits vorgestellt worden.

Anmerkung durch Herrn Bürgermeister Jens: Zukünftig sind die Verträge des Deutschen Erholungswerkes e.V. so gestaltet, dass lediglich ein Parkplatz je vermietetes Haus zur Verfügung steht.

 

Änderung durch die Gemeindevertretung: Eine Änderung des Flächennutzungsplanes darf erst nach einer vom Deutschen Erholungswerk e.V. unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung durchgeführt werden.

 

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung Kronsgaard beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des  Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kronsgaard für den Bereich nördlich des Feriendorfes Golsmaas, südlich des Hofes Golsmaas 1, ca. 200 m westlich der Wasserlinie und ca. 700 m östlich der Häusergruppe Düttebüll an Kreisstraße 111 (siehe anliegenden Übersichtsplan).
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch eine einmalige Informationsveranstaltung erfolgen.
  5. Mit der Planung wird das Planungsbüro GR ZWO, Flensburg beauftragt.
  6. mtliche Planungskosten sind durch das Deutsche Erholungswerk e.V. zu tragen.

 

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

7

7

0

0

 

 

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