Allris
09.10.2018 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 09.10.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Bei der Gemeinde wurde ein Antrag auf Ausweisung einer Parkplatzfläche im Bereich des Feriendorfes Golsmaas. Die Problematik der Parkflächen ist der Gemeindevertretung bereits vorgestellt worden.
Anmerkung durch Herrn Bürgermeister Jens: Zukünftig sind die Verträge des Deutschen Erholungswerkes e.V. so gestaltet, dass lediglich ein Parkplatz je vermietetes Haus zur Verfügung steht.
Änderung durch die Gemeindevertretung: Eine Änderung des Flächennutzungsplanes darf erst nach einer vom Deutschen Erholungswerk e.V. unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung durchgeführt werden.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung Kronsgaard beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kronsgaard für den Bereich nördlich des Feriendorfes Golsmaas, südlich des Hofes Golsmaas 1, ca. 200 m westlich der Wasserlinie und ca. 700 m östlich der Häusergruppe Düttebüll an Kreisstraße 111 (siehe anliegenden Übersichtsplan).
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch eine einmalige Informationsveranstaltung erfolgen.
- Mit der Planung wird das Planungsbüro GR ZWO, Flensburg beauftragt.
- Sämtliche Planungskosten sind durch das Deutsche Erholungswerk e.V. zu tragen.
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular