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ALLRIS - Auszug

27.09.2018 - 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen / Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.

 

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Niesgrau bis zu 1.000,- €) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu berichten.

 

Die Gemeinde Niesgrau hat in Folge der Sturmschadenbeseitigung Ausgaben getätigt. Die Gemeindevertretung Niesgrau bittet darum, durch die Fachabteilung im Amt Geltinger Bucht über die zugehörigen Einnahmen informiert zu werden.

 

 

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Beschluss:

 

a) Die Gemeindevertretung Niesgrau nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (bis 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2018 (Stand 21.08.2018) zur Kenntnis.

 

b) Die Gemeindevertretung Niesgrau erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungenber 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2018 (Stand 21.08.2018).

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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