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ALLRIS - Auszug

21.03.2018 - 8 Beratung und Beschluss über eine finanzielle Be...

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Herr Uwe Deerberg hat eine Regenwasserleitung vom Vorfluter an der Kläranlage bis zur Moorstraße neu verlegt. Dort befindet sich eine Unterführung unter der B 199. Er beabsichtigt diese Leitung von dort in Richtung Gundelsby Dorf zu verlängern, um eine bessere Entwässerung seines Grundstückes zu erreichen. Er ist bereit, dass die Gemeinde mit dem in der Dorfstraße liegenden Schacht anschließen darf.

In diesem Bereich der Straße ist der Abfluss bei etwas stärkeren Niederschlägen problematisch. So wäre es für die vorhandene Leitung in Richtung Kirche eine Entlastung.

Die Länge der zu verlegenden Leitung beträgt ca. 200 m, die geschätzten Kosten ca. 2.000,- €. Bei einer Kostenaufteilung je zur Hälfte würde der Gemeindeanteil 1.000,- € betragen. Der genaue Verlauf der Leitungen wird anhand einer Karte aufgezeigt.

 

Nachdem keine weiteren Fragen an den GV Uwe Deerberg bestehen, verlässt dieser aufgrund der Regelungen des § 22 Gemeindeordnung (GO) den Sitzungsraum.

 

Es wird vorgeschlagen, in diesem Zuge auch die Leitung über das Anwesen Deerberg in Richtung Straße Gundelsby (bis zur Betonplatte vor den Stallungen) auf Kosten der Gemeinde Hasselberg zu erneuern.

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselberg beschließt, sich an der Leitung von der Moorstraße in Richtung Dorf Gundelsby, wie in der Karte rot eingezeichnet, mit der Hälfte der Kosten zu beteiligen.

 

Nach erfolgtem Beschluss nimmt der GV Uwe Deerberg wieder an der Sitzung teil. Der Bürgermeister teilt ihm das Abstimmungsergebnis mit.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

6

6

0

0

 

 

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