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ALLRIS - Auszug

21.03.2018 - 5 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2018 d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hasselberg für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hasselberg“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.

Eine Ablehnung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselberg stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan 2018 der Freiwilligen Feuerwehr Hasselberg zu. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt damit in Kraft.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

7

7

0

0

 

 

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