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21.03.2018 - 5 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2018 d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 21.03.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Thomsen-With
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hasselberg für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hasselberg“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.
Eine Ablehnung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.
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