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16.07.2024 - 8 Beratung und Beschlussfassung über den Bau eine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 16.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Architektin des Amtes Geltinger Bucht Frau Silva Schröder stellt umfassend die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Feuerwehrhaus Kalleby vor und beantwortet Fragen der Gemeindevertreter. Die Frage nach Fördermöglichkeiten, zum Beispiel aus GAK-Mitteln oder der Städtebauförderung, ist momentan nicht zu beantworten, da unklar ist ob das Land neue Mittel zur Verfügung stellt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Steinbergkirche beschäftigt sich mit der Umsetzung des Neubau-Projektes „Feuerwehrgerätehaus Kalleby“ seit Anfang 2022.
Die Beschlusshistorie nachfolgend:
GV- Sitzung vom 07.03.2022
- Prozessbeginn, Standortoptionen, Grunderwerb, Förderakquise, Bildung einer Arbeitsgruppe
GV- Sitzung vom 13.06.2022
- Sachstand
GV- Sitzung vom 06.03.2023
- Grundsatzbeschluss Neubau, Aufstellungsbeschluss Bauleitplanung, Grunderwerb,
GV- Sitzung vom 05.09.2023
- Sachstand
GV- Sitzung vom 10.10.2023
- Fortschreibung Zukunftskonzept Daseinsvorsorge, Grunderwerb
Bauausschuss vom 29.05.2024
- Sachstand, Ankündigung überarbeiteter Entwurf
Der Grundsatzbeschluss zur Umsetzung ist mit einstimmigem GV-Beschluss vom 06.03.2023 bereits beschlossen worden. Weiterhin ist auch dem notwendigen Grunderwerb einstimmig zugestimmt worden (GV- Sitzung vom 10.10.2024). Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ist die Umsetzung des Grunderwerbs mit Verhandlung vom 18.10.2023 erfolgt.
Ein Bauleitplan-Verfahren ist nach neuerlicher Einschätzung der Bauaufsicht nicht notwendig; hier ist über eine gesonderte Standortbegründung ein „normales“ Bauantragsverfahren ausreichend. Der Aufstellungsbeschluss zur angestoßenen Bauleitplanung vom 06.03.2023 ist in einer der nächsten Sitzungen aufzuheben.
Die Aufnahme des Projektes in das Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge Steinbergkirche und Nahbereich wurde mit der 1. Fortschreibung (GV- Beschluss vom 10.10.2023) umgesetzt; hierbei ist die Umsetzung als Maßnahme BR2 „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Multifunktionsraum im Ortsteil Kalleby“ (Entwicklungsziel: Sicherung des flächendeckenden Brandschutzes) aufgelistet. Fördermöglichkeiten sind noch zu eruieren. Eine Förderung (GAK- Mittel) erscheint, durch die Aussagen des Landes zu Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, jedoch schwierig. Sämtliche aus Ortskernentwicklungskonzepten aufgelistete Schlüsselprojekte der Gemeinden werden neuen Förderungskriterien unterzogen; diese und die mögliche Höhe der Förderung soll im III. Quartal 2024 den Gemeinden übersandt werden.
Eingeplante Haushaltsmittel –Feuerwehrwesen (Produktkonto 126000.785100)
Übertragene Haushaltsmittel 2024: 750.000 €
Finanzplanung 2025: 1.900.000 €
Gesamt-Plan-Volumen: 2.650.000 €
Die Lenkungsgruppe hat einen Entwurf erarbeitet; dieser ist mit der Hanseatischen Feuerwehr Unfallkasse (HFUK) abgestimmt.
Grunddaten (sh. Entwurf):
Fahrzeughalle (329,70 qm): 1.340.359,08 € (exkl. KG 200, 500)
Bauweise: Stahlskelettbau mit Isopaneel
Feuerwehrgebäude 498,35 qm): 1.319.575,98 € (exkl. KG 200, 500)
Bauweise: Massivbauweise, gedämmte Fassade mit Verblender, Flachdach mit extensiver Dachbegrünung
Gesamtkosten (konjunkturbereinigt und inkl. KG 200 und 500) werden in einer Größenordnung von 3.221.533,77 € erwartet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt als Infrastrukturmaßnahme den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die FFW Kalleby wie dargestellt (Entwurf vom 24.06.2024).
Haushaltsmittel sind, wie in der Finanzplanung enthalten, im Haushalt 2025 entsprechend einzustellen.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
- einen entsprechenden Bauantrag der Bauaufsicht des Kreises Sl.-Fl. vorzulegen.
- die Fördermittel, trotz geänderten Förderbedingungen, zu beantragen.
- die Ausschreibung der Fachplanungsleistungen sowie Gewerke vorzubereiten, durchzuführen und diese zu beauftragen.
- Die Finanzierungsmöglichkeiten sind abzuklären.
Anlagen zur Vorlage
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