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29.05.2024 - 8.3 Nicht raumbedeutsame Anlagen (Grundsatzbeschluss)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Datum:
- Mi., 29.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Ausschussmitglied A. Petersen verlässt den Sitzungsraum.
Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass auch Projektierung nicht raumbedeutsamer Anlagen (unter 4 ha) an die Gemeinde herangetragen worden sind. Hier wird das weitere Vorgehen diskutiert. GVin Warnsholdt erläutert, dass in diesem Bereich (raumbedeutsame und nicht raumbedeutsame Anlagen) ein Gesamtkonzept (Solar-Freiflächenanlagen – Quartierskonzepte – Bereich Erneuerbare Energie) erforderlich sei. Der Ausschuss diskutiert umfassend zu der Thematik.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung empfiehlt wie folgt:
Nicht raumbedeutsame Anlagen (unter 4 ha) werden im Rahmen der Einzelfallbetrachtung bewertet; hierbei ist die Ausarbeitung zum Standortkonzept für großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen (GV- Beschluss vom 23.01.2024) als Grundlage heranzuziehen.
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