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Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

Teaser

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
  • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Aufgabe der Aalfischerei

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume  (LLUR)

Fachlich freigegeben am

10.08.2022

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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