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Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
  •  

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
  • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Teaser

Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

Verfahrensablauf

Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:

  • Informieren Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen bei:
    • Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde oder
    • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Vereinbaren Sie einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
  • Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
    • Ihr persönliches Kennzeichen,
    • die abgestempelten Kennzeichenschilder und
    • Ihre Zulassungsdokumente.
  • Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen. 

An wen muss ich mich wenden?

Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Zulassungsbehörden

Voraussetzungen

  • Sie haben ein neues Fahrzeug.
  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

bei Vertretung durch einen Dritten:

  • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
  • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

bei Änderungen am Fahrzeug:

  • Vorlage einer Betriebserlaubnis

Welche Gebühren fallen an?

Antrag: Je nach Verwaltungsaufwand ab EUR 26,80
Kennzeichen: ab EUR 10,20

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung in der Regel sofort.

Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ab 01.10.2019 für Privatpersonen

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja
 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

16.01.2024

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

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