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Ist der Grenzverlauf eines Grundstücks nicht eindeutig, so kann die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer die Grenzherstellung beantragen.

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Leistungsbeschreibung

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Schleswig-Holstein. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstücks unklar ist und/oder die Grenzmarken (zum Beispiel Grenzsteine) fehlen, können Sie durch eine Grenzherstellung die für Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen. Sofern von Ihnen gewünscht, können die so hergestellten Grenzpunkte auch durch Grenzmarken dauerhaft in der Örtlichkeit kenntlich gemacht werden.

Eine Grenzherstellung erfolgt auf Antrag der Eigentümer/innen des betroffenen Grundstücks.

Teaser

Ist der Grenzverlauf eines Grundstücks nicht eindeutig, so kann die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer die Grenzherstellung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

  • Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein 
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI)

Welche Gebühren fallen an?

Für Grenzherstellungen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundes der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI).

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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