Entschlammung von Hauskläranlagen
Nachfolgend gebe ich die Abfuhrtermine für die Entschlammung der Hauskläranlagen im Amtsbereich des Amtes Geltinger Bucht für das Jahr 2024 bekannt (Regelentsorgung 2024)
Der oben genannte Termin kann sich aus technischen bzw. witterungsbedingten Gründen geringfügig verschieben.
Gemäß § 35 des Landeswassergesetzes (LWG) ist die Gemeinde zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Sie können sich zur Erfüllung dieser Aufgabe Dritter bedienen.
Die Abfuhr der Hauskläranlagen erfolgt für 2024 durch die Firma Beraldi GmbH & Co.KG, Handewitt.
Ich bitte die Hauskläranlagen zu den o.a. Terminen zugänglich zu machen. Die Abdeckungen aller vorhandenen Kammern der Kläranlagen sind freizulegen, so dass der Unternehmer diese ungehindert öffnen und wieder verschließen kann.
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